Kinder-Invaliditätsversicherung - Das müssen Sie beachten
Auch Kinder müssen nach schweren Erkrankungen mit lebenslangen Gesundheitsfolgen rechnen. Eine Kinder-Unfallversicherung springt nur ein, wenn der Gesundheitsschaden tatsächlich durch einen Unfall verursacht wurde. Fast 60 Prozent der schwer beeinträchtigten Kinder in Deutschland sind aber wegen Krankheit behindert, nicht einmal ein Prozent wegen Unfallfolgen. Bleibt ein Kind etwa nach einer Leukämie, einer Hirnhautentzündung oder einer Knochenerkrankung lebenslang beeinträchtigt, schützt nur eine echte Invaliditätsversicherung. Bei der Kinder-Invaliditätsversicherung spielt es für die Leistung keine Rolle, ob die Behinderung durch Unfall oder Krankheit verursacht wird.
Im Regelfall zahlt der Kinder-Invaliditätsversicherer die vertragliche Leistung ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent – am besten einen „Progressionstarif“ wählen, dann gibt es bei höherem Grad der Behinderung entsprechend mehr Geld. Bei Vollinvalidität sollte die Grundleistung verdoppelt, besser noch verdreifacht werden. Von Verträgen, in denen Vergiftungen, Verschlucken von Gegenständen oder Infektionen etwa nach Zeckenbissen ausgeschlossen sind, sollte man Abstand nehmen. Auch Ausschlüsse von seelischen Erkrankungen oder Erbkrankheiten sollte man sich als Versicherungskunde nicht unterjubeln lassen. Versicherungsexperten empfehlen, die Kinder-Invaliditätsversicherung möglichst früh für den Nachwuchs abzuschließen – umso geringer ist das Risiko einer Vorerkrankung, die der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Vertrag ausschließen würde.