Viele Hunde tun weder Postboten, Radfahrern, Spaziergängern noch spielenden Kindern etwas zuleide. Doch selbst der friedlichste Vierbeiner kann sich losreißen, auf die Straße laufen und einen schweren Verkehrsunfall verursachen. In solchen Fällen kann es für Sie als Hundebesitzer richtig teuer werden: Sie sind immer schadenersatzpflichtig, egal ob Ihnen persönliches Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Als Hundebesitzer haften Sie automatisch für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner anrichtet.

In Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden durch größere Haus- und Nutztiere nicht eingeschlossen. Für Hundebesitzer unbedingt empfehlenswert ist deshalb eine eigene Hunde-Haftpflichtversicherung. Die Hundehalter-Haftpflicht entschädigt im Ernstfall sogar, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Besitzer selbst unterwegs ist – wenn der eigene Vierbeiner etwa von den Nachbarskindern ausgeführt wird, ausreißt und einen Schaden verursacht.

In vielen Bundesländern besteht bereits gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde. In Berlin und Hamburg müssen alle Hunde einen Haftpflichtschutz haben. Besitzer gefährlicher Hunderassen müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachweisen in Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg und Bayern bekommt man nur noch bei Nachweis einer Eignungsprüfung und einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Erlaubnis, ein als Kampfhund eingestuftes Tier anzuschaffen. Auch viele Städte und Gemeinden regeln die Pflichten der Hundebesitzer in eigenen Satzungen.


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