Wenn Sie sich für eine Kfz-Versicherung mit Rabattretter-Klausel entscheiden, können Sie sich einen „Freischuss“ erlauben – also einen Versicherungsschaden, ohne gleich zurückgestuft zu werden.
Die Rückstufung der Kfz-Police in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nach einem Versicherungsfall kann empfindlich ins Geld gehen. In der Regel wird man für jedes Jahr ohne Unfall in eine günstigere Schadenklasse eingestuft. Je besser die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger ist dann der Beitrag. Verursacht man einen Versicherungsschaden, erfolgt eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Gut, wenn Ihre Kfz-Police einen so genannten Rabattretter enthält: Eine Klausel, nach der Sie sich einen Freischuss erlauben können – also einen Versicherungsschaden, ohne gleich zurückgestuft zu werden.
Fachleute unterscheiden zwischen „echten“ und „unechten“ Rabattrettern: Bei der unechten Variante wird man zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, aber nur soweit, dass keine höhere Prämie fällig wird. Nachteil: Bei einem zweiten Schaden innerhalb kürzerer Zeit gerät man dann zwangsläufig in eine teurere Klasse. Echte Rabattretter dagegen belassen dem Kunden nach einem Einzelschaden die zuvor erreichte Schadenfreiheitsklasse.
Expertentipp: Wer die Kfz-Versicherung aus Kostengründen wechseln will, sollte prüfen, ob die neuen Versicherungsbedingungen einen Rabattretter enthalten. Oft bekommt man den kundenfreundlichen Rabattretter in der Kfz-Versicherung auch wahlweise gegen geringen Aufpreis.